Steinbach/Granold: Erneut schwerer Rückschlag für das Kloster Mor Gabriel

Letzte Woche hat das Oberste Gericht in Ankara im
sogenannten „Waldverfahren“ entschieden, dass weitere 27, 6 Hektar
Ländereien des Klosters Mor Gabriel dem staatlichen Forstamt
zugesprochen werden. Hierzu erklären die Sprecherin für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Erika Steinbach und die Obfrau im Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe Ute Granold:

„Durch das neue Urteil des Obersten Gerichts wurde erneut
deutlich, wie das Christentum in der Türkei systematisch
marginalisiert und entrechtet wird.

Bereits Ende Januar wurde durch ein Urteil des Obersten Gerichts
24,4 Hektar Land des Klosters Mor Gabriel enteignet. Durch das neue
Urteil werden nun weitere 27,6 Hektar Land des Klosters enteignet,
insgesamt also 52 Hektar.

Beide Entscheidungen bedeuten einen schweren Rückschlag für die
verbliebene christliche Minderheit in der Türkei und verheißen nichts
Gutes für das noch ausstehende Gerichtsverfahren am 4. Mai 2011.

Das erneute Urteil ist ein deutliches Beispiel dafür, dass die
Religionsfreiheit in der Türkei nur auf dem Papier steht. Es
bestätigt wiederum die negative Bewertung der Türkei durch die
EU-Kommission in ihren Fortschrittsberichten. Anstatt sich Europa
anzunähern, entfernt sich die Türkei immer mehr.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de