Ein Kiewer Gericht lehnte gestern die Umwandlung
der Gefängnishaft in einen Hausarrest für die frühere
Ministerpräsidentin Julia Timoschenko trotz ihrer schwerwiegenden
Erkrankung ab. Dazu erklären die Vorsitzende und die Obfrau der
Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach und Ute Granold:
„Die Ablehnung des Kiewer Gerichts, die Gefängnisstrafe für die
schwerkranke Julia Timoschenko in einen Hausarrest umzuwandeln,
bestätigt einmal mehr eine rückschrittliche Entwicklung in der
Ukraine. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Achtung der
Menschenrechte sind in Gefahr.
Der Gesundheitszustand Julia Timoschenkos ist den Angaben ihrer
Anwälte zufolge sehr schlecht. Sie kann nicht gehen, leidet unter
starken Schmerzen und kann aufgrund dessen nicht an den Verhandlungen
im Berufungsverfahren, das am Dienstag begonnen hat, teilnehmen.
Schmerztabletten seien ihr verweigert worden. Sie benötigt vermutlich
dringend eine Operation. Es entspricht grundlegenden
rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass die Anklagte prozessfähig sein
muss.
Mit dem Timoschenko-Prozess will der ukrainische Präsident Viktor
Janukowitsch in erster Linie seine vormalige Rivalin ausschalten. Er
fürchtet eine starke Opposition.
Auch die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union, Cathrine Ashton, äußerte in ihrer Erklärung vom
11. Oktober ihre tiefe Enttäuschung der EU über die Nichteinhaltung
internationaler Standards im Verfahren gegen Julia Timoschenko und
über das gegen sie gefällte Urteil. Die selektive Anwendung des
Rechts werde zur politisch motivierten Verfolgung von
Oppositionsführern und Mitgliedern der früheren Regierung genutzt.“
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