Im ukrainischen Parlament ist das Gesetz über die
Behandlung Julia Timoschenkos erneut gescheitert. Dazu erklärt die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
„Mit der Entscheidung, die Annäherung an die Europäische Union zu
stoppen und der Oppositionsführerin Juli Timoschenko nicht einmal die
dringend notwendige medizinische Behandlung in Deutschland zu
ermöglichen, verabschiedet sich die Regierung der Ukraine einmal mehr
von einem Weg der Demokratie, Rechtstaatlichkeit und der Einhaltung
der Menschenrechte. Das sehen wir mit großer Sorge und Bedauern.
Julia Timoschenko muss endlich freigelassen werden. Die
Verknüpfung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen
Union (EU) und der Ukraine mit der Freilassung Julia Timoschenkos in
den Verhandlungen seitens der EU ist richtig und kein Manko – wie
verschiedentlich behauptet.
Die Regierung Viktor Janukowitsch hätte das scheinbare Dilemma
schon längst lösen können, indem sie Julia Timoschenko spätestens
nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EGMR) im
Frühjahr dieses Jahres endlich aus der Haft entlassen hätte. Der EGMR
rügte die Ukraine für die politisch motivierte Inhaftierung sowie
fehlende rechtstaatliche Grundsätze für die Anordnung der
Untersuchungshaft Julia Timoschenkos im August 2011.
Die ukrainische Regierung ist aufgefordert, sich im Fall
Timoschenko endlich menschenrechtskonform zu verhalten.“
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