Steinbach: Pressefreiheit ist fester Bestandteil einer freien Gesellschaft

Am 3. Mai, dem „Internationalen Tag der
Pressefreiheit“, wird auf die Verletzungen der Pressefreiheit
aufmerksam gemacht. Zur Bedeutung freier Berichterstattung erklärt
die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:

„Die Pressefreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Sie ist
verankert in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Pressefreiheit sowie gesicherte freie Berichterstattung bilden eine
unverzichtbare Grundlage für die Entwicklung einer freien
demokratischen Zivilgesellschaft.

Es muss Ziel jeder Arbeit von Nichtregierungsorganisationen,
Staaten und internationalen Organisationen sein, dieses Menschenrecht
zu schützen und seine Einhaltung dort einzufordern, wo erkennbare
Defizite bestehen.

Nach wie vor ist die Pressefreiheit in zahlreichen Staaten
eingeschränkt und der Druck auf Journalisten nimmt eher zu als ab.
Insbesondere im Nahen und Mittleren Osten wird im Zuge der
demokratischen Bewegungen die Berichterstattung zensiert oder
gänzlich unterbunden.

Auch in der Türkei hat in den letzten Monaten nichts so viel
gelitten, wie das freie Wort. Hunderte von Journalisten stehen vor
Gericht, Dutzende sitzen im Gefängnis. Journalisten, die kritisch
berichten, werden oftmals unter fadenscheinigen Vorwürfen inhaftiert.
Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler jeder freien Gesellschaft.
Dort wo sie Not leidet, leidet die Freiheit Not.“

Hintergrund:

Der „Internationale Tag der Pressefreiheit“ wurde 1993 erstmals
von der UNESCO initiiert. Damit wird jährlich auf Verletzungen der
Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier
Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam
gemacht.

Pressekontakt:
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