Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte im Fall der inhaftierten ehemaligen
Ministerpräsidentin Julia Timoschenko ist nun rechtskräftig. Dazu
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
„Julia Timoschenko muss endlich frei gelassen werden. Das Urteil
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall der
inhaftierten ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin ist nun
rechtskräftig und unverzüglich umzusetzen. Die Richter stellten die
Willkür der Inhaftierung Julia Timoschenkos fest.
Die Inhaftierung Julia Timoschenkos ist politisch motiviert, die
Anordnung ihrer Untersuchungshaft im August 2011 entbehrt
rechtstaatlichen Grundsätzen. Die ukrainische Justiz wurde auch im
Fall Julia Timoschenkos zum Handlanger der Politik Viktor
Janukowitschs. Gegen das nun rechtskräftige Urteil des EGMR hat die
Ukraine keinen Widerspruch eingelegt.
Bereits im Juli 2012 verurteilte das Straßburger Gericht die
ukrainische Justizwillkür im Fall des früheren Innenministers Juri
Luzenko als ungesetzlich. Er ist seit April dieses Jahres nun endlich
frei.
Die Bundesregierung bemüht sich intensiv darum, Julia Timoschenko
eine dringend notwendige medizinische Behandlung ihres Rückenleidens
in Deutschland zu ermöglichen. Doch die ukrainische Regierung zeigt
sich nicht bereit, die Oppositionsführerin ausreisen zu lassen. Julia
Timoschenko verfolgte in ihrer Amtszeit als Ministerpräsidentin der
Ukraine die Ziele der „Orangen Revolution“, der Demokratisierung
ihres Landes, dem Kampf gegen die weit verbreitete Korruption und der
Annäherung der Ukraine an die Europäische Union, mit ganzer Kraft.
Präsidenten Viktor Janukowitsch will die in der Ukraine beliebte
Oppositionsführerin Julia Timoschenko, seine größte politische
Widersacherin, mundtot machen und deshalb nicht in die Freiheit
entlassen. Doch der internationale Druck auf die ukrainische
Regierung wächst.
Das strafrechtliche Vorgehen gegen Julia Timoschenko und andere
Oppositi-onspolitiker des Landes erfolgte ohne Einhaltung
internationaler Standards für ein faires, transparentes und
unabhängiges Gerichtsverfahren. Das ist mit unseren europäischen
Werten unvereinbar.
Die Europäische Union muss vor diesem Hintergrund weiterhin auf
die Freilassung Julia Timoschenkos beharren, nicht nur um eine
Unterschrift zum von der Ukraine angestrebten Assoziierungsabkommen
leisten zu können.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://