Seit der Rückkehr Vladimir Putins in den Kreml im
Mai geht die russische Justiz verstärkt und kompromisslos gegen die
Gegner des Präsidenten und seiner Partei vor. Jüngstes Beispiel
hierfür ist der Strafprozess gegen die Mitglieder der Punk-Band
„Pussy Riot“. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Erika Steinbach:
„Mit der Anklage des Oppositionsführers und Bloggers Alexej
Nawalny gerät ein weiterer bekannter Gegner Vladimir Putins ins
Visier. Mit der Verhaftung dutzender Oppositioneller in Moskau und
St. Petersburg macht sich die russische Justiz erneut zum Büttel und
Komplizen der Regierung.
Seit dem Amtsantritt Vladimir Putins im Mai wurde das
Demonstrationsrecht verschärft, die Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen eingeschränkt und der Druck auf die
Opposition und Andersdenkende erhöht. Schritte in Richtung einer
Demokratisierung des Landes sind vor diesem Hintergrund nicht
erkennbar.
Die drei angeklagten jungen Frauen der Punk-Band „Pussy Riot“ sind
unverhältnismäßigen Bedingungen ausgesetzt. Die Zeit der
Untersuchungshaft ist unangemessen und wurde kürzlich vom Moskauer
Chamowniki-Gericht bis zum Januar des kommenden Jahres verlängert.
Den Frauen wurde nach eigenen Aussagen Essen und Schlaf verweigert.
Dieses Vorgehen missachtet menschenrechtliche Standards.
Es ist allerdings auch nach deutschem Rechtsverständnis
inakzeptabel und gegebenenfalls strafbar, Gotteshäuser zu
missbrauchen, für welchen Zweck auch immer. Dass „Pussy Riot“ für
ihren schrillen Protest gegen Präsident Putin ausgerechnet die
Erlöserkathedrale in Moskau wählte, zeugt von wenig Respekt und
Fingerspitzengefühl. Religiöse Gebäude, Kirchen, Synagogen und
Moscheen benötigen den Schutz des Staates. Ihre Würde ist unbedingt
zu achten. Trotz allem ist die Art der Strafverfolgung eines
Rechtsstaates unwürdig.
Das Vorgehen der russischen Justiz nährt die Vermutung, dass die
Verfolgung der Opposition ausschließlich politisch motiviert ist.“
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