Wenn ein Angehöriger stirbt und man kein Geld für die Bestattung da ist, wendet man sich ans das Sozialamt. Dort wird der Antrag auf Übernahme der Kosten dann geprüft. Und das kann dauern. Teilweise wochenlang. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen beklagen, dass sie zum Teil bis zu 150 Anträge pro Jahr auf Übernahme der Kosten auf den Tisch bekommen.
Mittlerweile versuchen Bestatter die Angehörigen beim Gang zum Sozialamt zu unterstützen und die Anträge zu formulieren. Doch damit wird die Zeit, die das Amt benötigt, um den Antrag zu prüfen, auch nicht beschleunigt. Problematisch wird es nun für den Bestatter. In Deutschland muss nach dem Bestattungsrecht die Beisetzung innerhalb von acht Tagen erfolgen. Danach kann das Ordnungsamt einschreiten. Die Bestatter müssen nun zwangsläufig den Angehörigen einen zinslosen Kredit gewähren.
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Irgendwie einigen sich Angehörige, Bestatter und Sozialamt – irgendwie. Aber vielfach wurde der Bestattungsauftrag schon abgelehnt. Denn was passiert, wenn das Sozialamt die Übernahme der Kosten ablehnt? Dann muss der Bestatter seine Kosten von den Angehörigen einfordern. Seit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 häufen sich diese Probleme. Viele Bürger haben sich noch nicht mit Gedanken vertraut gemacht, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Die Sterbegeldversicherung dient dazu, im Trauerfall alle Kosten zudecken, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung kommt. Dabei sollte man darauf achten, dass eine Sterbegeldversicherung schon relativ frühzeitig abgeschlossen wird, da bei vielen Gesellschaften damit auch eine Wartezeit verbunden ist.
Fazit: Es gibt viele Menschen, denen das Geld für eine würdevolle Bestattung fehlt. Die Kosten, die die Kommune übernehmen muss, wollen auch eingespart werden. So werden bereits von mehreren Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Verstorbeben in andere Bundesländer zur Einäscherung überführt und dort auch beigesetzt. Die Kommunen finden daran nichts Anstößiges. Und die Verwandten? Darüber mag man nicht wirklich nachdenken.
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