Zu 100 Prozent mit physischem Gold unterlegt,
keine jährlichen Gebühren, grammgenaue Auslieferung des Edelmetalls –
zu diesen Vorteilen des Wertpapiers EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) kommt
nun eine veränderte steuerliche Behandlung.
Ab sofort nehmen Banken und Online-Broker bei einer Veräußerung
von EUWAX Gold II in der Regel keinen Steuerabzug mehr vor. Damit
werden Erwerb und Einlösung oder Verkauf bei EUWAX Gold II so
behandelt wie bei physischem Gold. Hier sind Veräußerungsgewinne nach
einem Jahr Haltedauer steuerfrei.
Grundlage ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
(BFH) vom 6. Februar 2018 zu Gold-Wertpapieren, die in den
maßgeblichen Produktmerkmalen mit EUWAX Gold II vergleichbar sind.
Der BFH hat in seinem Urteil IX R 33/17 erneut bestätigt, dass
Gold-Wertpapiere nicht als Kapitalforderungen einzustufen sind, wenn
sie unter anderem einen Anspruch auf jederzeitige Lieferung einer
bestimmten Menge an Gold verbriefen.
Das Exchange Traded Commodity EUWAX Gold II verbrieft ein Gramm
Gold eines 100-Gramm-Goldbarrens. Für Kauf und Verkauf fallen
lediglich die börsenüblichen Transaktionskosten an, die von der
jeweils depotführenden Bank berechnet werden. Die Ausübung kann an
jedem Handelstag erfolgen: Die physische Auslieferung in Form von
Kleinbarren ist bei 100 Gramm Gold oder einem Vielfachen davon
innerhalb Deutschlands kostenfrei. Bei abweichenden Stückelungen
fallen Form- und gegebenenfalls Lieferkosten an. Anleger können EUWAX
Gold II börsentäglich von 8 bis 22 Uhr flexibel und unkompliziert an
der Börse Stuttgart handeln.
Für Detailfragen zur steuerlichen Behandlung von EUWAX Gold II ist
Anlegern zu empfehlen, sich an ihren Steuerberater zu wenden.
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