Zu den heutigen Beratungen der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses für die
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 zu Steuerbefreiungen
für Streubesitzdividenden erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates,
Kurt J. Lauk: „Steuererhöhung wäre Gift für die deutsche
Start-up-Szene“
„Der Wirtschaftsrat empfiehlt den Bundesländern dringend, in den
Verhandlungen im Vermittlungsausschuss die beeindruckenden Erfolge
der Start-up-Szene in Deutschland nicht leichtfertig aufs Spiel zu
setzen“, mahnte Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrates. „Die
Ausweitung der Besteuerung für Streubesitzdividenden auf inländische
Inhaber wäre Gift für den stark aufstrebenden Start-up-Standort
Deutschland, denn die Start-ups sind auf die Finanzierung durch viele
verschiedene Investoren dringend angewiesen sind“, so Lauk weiter.
Jährlich seien allein in der Informations- und
Kommunikationstechnologie 9.000 Unternehmensgründungen zu
verzeichnen. Von 1995 bis 2010 habe der Wachstumsmotor
Start-up-Unternehmen allein in diesem Bereich insgesamt 1,35
Millionen Arbeitsplätze geschaffen. „In der digitalen Wirtschaft ist
Berlin inzwischen führender Standort für Internet-Start-ups in
Kontinentaleuropa. Unsere Wettbewerbsvorteile dürfen wir deshalb
nicht leichtfertig verspielen“, forderte der Präsident des
Wirtschaftsrates die Beteiligten an den Vorverhandlungen zur
Streubesitzbesteuerung für den Vermittlungsausschuss auf. Der
Bundestag habe im Herbst vergangenen Jahres mit der Verabschiedung
des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 zur
Anwendung von Steuerbefreiungen für Streubesitzdividenden in
verantwortungsvoller Weise aufgezeigt, dass das Europa-Recht auch
durch eine Steuerfreistellung erfüllt werden könne, die sowohl
inländischen als auch ausländischen Beteiligungsinhabern gewährt
werde.
Die dafür in der vollen Jahreswirkung bezifferten
Steuermindereinnahmen für die Gesamtheit der Bundesländer in Höhe von
247 Millionen Euro seien vielmehr als wichtige Zukunftsinvestition in
den Standort Deutschland zu sehen. „Das gilt erst recht, wenn man die
künftigen Steuereinnahmen aus Unternehmenserträgen und aus Einkommen
sowie die Beiträge für die Sozialkassen berücksichtigt, die die
Unternehmensgründer bei Vorfinden günstiger Standortbedingungen auch
in den kommenden Jahren schaffen werden“, machte Lauk deutlich. Der
vorübergehende Verzicht auf aktuelle Steuereinnahmen werde bereits in
kurzer Zeit ein Vielfaches an Mehreinnahmen für Bund und Länder
generieren. Deshalb mache eine Ausweitung der Besteuerung auch
fiskalisch keinen Sinn.
Pressekontakt:
Dr. Thomas Raabe
Pressesprecher
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Telefon: 030 / 240 87-301
Telefax: 030 / 240 87-305
pressestelle@wirtschaftsrat.de
Weitere Informationen unter:
http://