Steuererstattung bei 88% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, erhielten 88,2% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2006 eine Steuererstattung im
Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Datengrundlage dieser
Ergebnisse ist die Einkommensteuerstatistik 2006 – diese konnte wegen
der langen Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen erst jetzt
berechnet werden.

Aufgrund von Abweichungen zwischen der veranlagten Steuerschuld
und den vorab geleisteten Lohnsteuerzahlungen erhielten 11,9
Millionen Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit eine Steuererstattung. 1,1 Millionen Steuerpflichtige mussten
eine Nachzahlung leisten. Bei 506 000 Steuerpflichtigen entsprachen
die vorab geleisteten Steuerzahlungen der festgesetzten
Einkommensteuer.

Die durchschnittliche Steuererstattung lag bei 823 Euro. Insgesamt
7,3 Millionen Steuerpflichtige erhielten eine Steuererstattung
zwischen 100 und 1 000 Euro, 3,2 Millionen bekamen mehr als 1 000
Euro zurück. Bei 1,4 Millionen Personen betrug die Erstattung weniger
als 100 Euro.

Sofern es zu einer Nachzahlung kam, lag diese im Durchschnitt bei
882 Euro. 666 000 Steuerpflichtige mussten zwischen 100 und 1 000
Euro nachzahlen, 173 000 Personen mussten mehr als 1 000 Euro
nachträglich an den Fiskus überweisen. Bei 239 000 Steuerpflichtigen
betrug die Nachzahlung weniger als 100 Euro.

Insgesamt erstatteten die Finanzämter den Steuerpflichtigen
Einkommensteuern in Höhe von 9,8 Milliarden Euro und erhoben
Nachzahlungen von 950 Millionen Euro.

Nicht betrachtet werden Steuerpflichtige, die außer Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünften weitere Einkünfte wie
zum Beispiel aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung
erzielt haben. In diesen Fällen liegen keine Informationen über die
geleisteten Vorauszahlungen vor.

Weitere Auskünfte gibt:

Stefan Dittrich, Telefon: (0611) 75-4124, E-Mail:
einkommensteuer@destatis.de

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