Die Großbank HSBC Schweiz ist wieder in den Fokus 
deutscher Steuerfahnder gerückt. Grund: Es soll noch viele 
Kundendaten mit Bezug zu Deutschland geben.
   GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, 
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: 
Schon im Jahr 2010 stand die Schweizer Tochter der Großbank HSBC im 
Mittelpunkt von umfangreichen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.
Dabei wurden etliche Fälle von Steuerhinterziehung publik und 
Namenslisten an die entsprechenden nationalen Steuerbehörden 
übergeben. Dadurch überprüften die deutschen Steuerfahnder die Daten 
von rund 1100 Personen, die auf der Liste geführt wurden. Allerdings 
war die Liste offenbar unvollständig. Es soll noch rund weitere 1.000
Namen geben, die dem deutschen Fiskus bisher nicht bekannt sind, 
berichten verschiedene Medien übereinstimmend. Diese Unterlagen 
wollen die Steuerfahnder nun aus Frankreich erhalten.
   Betroffen sind nicht nur deutsche Konteninhaber. Insgesamt soll es
um mehr als 100.000 Kunden der HSBC aus mehr als 200 Ländern gehen, 
berichtet „Die Zeit“. Dies gehe aus der Veröffentlichung der 
„SwissLeaks“ genannten Daten hervor, die von dem internationalen 
Rechercheverband ICIJ ausgewertet wurden. Demnach sind u.a. auch 
Prominente und Politiker unter den Kunden der HSBC.
   Die HSBC Bank hat in der Schweiz mutmaßlich Schwarzgeldkonten 
geführt und bei der Steuerhinterziehung geholfen. Nun droht nicht nur
der Bank weiterer Ärger, sondern auch ihren Kunden, die 
unversteuertes Schwarzgeld auf diesen Konten vor dem Fiskus versteckt
haben. Sie müssen nun einen Prozess wegen Steuerhinterziehung 
fürchten. Im Falle einer Verurteilung kann es zu hohen Geldstrafen 
und Freiheitsstrafen kommen.
   Der Fall zeigt: Für Steuerhinterzieher wird die Luft immer dünner.
Das Risiko entdeckt zu werden, steigt kontinuierlich. Für die 
Betroffenen bleibt nach wie vor der Ausweg über die Selbstanzeige, um
in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung zu 
umgehen. Dazu sollten sie aber umgehend handeln. Denn die 
Selbstanzeige muss nicht nur vollständig sein, sondern sie muss auch 
rechtzeitig gestellt werden. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht 
in aller Hektik im Alleingang oder mit vorgefertigten 
Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann 
fehlerhaft ist und fehlschlägt ist groß. Sicherer ist es, sich an im 
Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden.
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Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine
überregionale, steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den
Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München, Stuttgart berät die Kanzlei im Steuerrecht
Michael Rainer
Rechtsanwalt
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