Steuerhinterziehung – Selbstanzeige

Steuerhinterziehung – Selbstanzeige

Das Betrugsgebekämpfungsgesetz 2010 sieht eine Änderung der Verjährung hinterzogener Abgaben von derzeit 7 Jahren (praktisch 8 Jahren) auf künftig 10 Jahre vor. Damit wird es der Finanz möglich, im Falle der Hinterziehung einer Abgabe Steuern für die letzen 10 Jahre neu festzusetzen. Eine Übergangsregelung verhindert, dass die Neuregelung für bereits verjährte Jahre gelten wird. Für diese bleibt es daher bei der 7 Jahresfrist. Diese Neuregelung wird Auswirkungen auf die im Zuge einer Selbstanzeige grundsätzlich erforderliche Schadensgutmachung zeitigen, da für abgabenrechtlich bereits verjährte Abgaben eine Schadensgutmachung entfällt. Für Jahre ab 2003 wird sich daher die Periode, innerhalb derer für eine wirksame Selbstanzeige auch eine Abgabennachzahlung im Sinne einer Schadensgutmachung erforderlich ist, tendenziell verlängern. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.