Abgeordnete, die im Deutschen Bundestag für Störungen sorgen, müssen künftig ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro zahlen. Wiederholungstätern droht sogar ein Strafgeld von 2.000 Euro. Das hat das Parlament am Donnerstag entschieden. Die Linken und die Grünen haben sich bei der Abstimmung enthalten. Hintergrund der Entscheidung sind mehrere Störaktionen im Plenum des Bundestags im vergangenen Jahr, wobei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sogar zwei Mal Mitglieder der Linken einer Sitzung verwiesen hatte. Ordnungswidrigkeiten waren bisher mit einem Ordnungsruf oder einem Sitzungsausschluss bestraft worden. Ob die störenden Abgeordneten zahlen müssen, soll im Ermessen des Sitzungsleiters liegen.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken