Das Bundeskabinett hat heute den Zwischenbericht
2014 zur „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums
Frühe Hilfen zur Kenntnis genommen. Dazu erklärt der
familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Stracke:
„Wir tragen dafür Sorge, dass Mädchen und Jungen von Anfang an
eine gute Basis für eine gesunde Entwicklung haben und wirksam vor
Gewalt und Vernachlässigung geschützt werden. Dafür müssen Maßnahmen,
die Hilfen und Schutz bieten, möglichst früh ansetzen. Aus diesem
Grund haben wir noch in der christlich-liberalen Koalition das
Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg gebracht und darin die auf vier
Jahre befristete Bundesinitiative Frühe Hilfen gesetzlich verankert.
Durch Frühe Hilfen werden für Eltern bereits in der Phase der
Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes
niederschwellige Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt. Wir
schaffen die strukturellen Voraussetzungen in Ländern und Kommunen,
damit belasteten Familien und ihren Kindern in ganz Deutschland
besser und bedarfsorientiert geholfen werden kann. Dabei bereiten wir
einen gesetzlich verankerten Fonds vor, der die Netzwerke Frühe
Hilfen, den Einsatz von Familienhebammen und die psychosoziale
Unterstützung von Familien gemeinsam mit Ländern und Kommunen
dauerhaft sicherstellen soll. Die CSU-Landesgruppe macht sich dafür
stark, dass starke Koordinierungsstrukturen vorgehalten werden, die
den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen
Versorgung von Familien ab der Schwangerschaft und in den ersten
Lebensjahren des Kindes unterstützen. Dies dient maßgeblich einem
verbesserten Schutz der Kinder, für den sich die CSU-Landesgruppe
auch weiterhin einsetzen wird.“
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