Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des
Kabinetts über den Regierungsentwurf eines Gesetzes für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
erklärt der frauenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
Die CSU-Landesgruppe steht für die Förderung von Frauen in
Wirtschaft und Gesellschaft. Mit unserem Gesetz erhöhen wir
signifikant den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft sowie der Bundesverwaltung und erfüllen damit das
verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der
Führungspositionen. Mehr Frauen in Führungspositionen bringen
zugleich die Frauenförderung im Mittelbau und auf den unteren Ebenen
der Unternehmen und Bundesverwaltung konsequent voran. Mit dem
Gesetzentwurf geben wir gemäß unserer Verabredung im
Koalitionsvertrag eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent
für Aufsichtsräte vor und verpflichten Unternehmen zur Festlegung von
Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste
Management-Ebenen. Gleichermaßen novellieren wir die einschlägigen
gesetzlichen Vorgaben für die Bundesverwaltung. Bei der Förderung
weiblicher Führungskräfte ist uns als CSU-Landesgruppe besonders
wichtig, dass die Unternehmen durch die technische Umsetzung der
Vorgaben nicht mit neuer Bürokratie belastet werden. Dies ist uns im
Verhandlungswege in großem Umfang gelungen. So konnten wir nach
langen Beratungen sicherstellen, dass die Geschlechterquote in den
Unternehmen und der Bundesverwaltung jetzt auch praktikabel und
rechtssicher umsetzbar ist. Insbesondere bleibt die Flexiquote eine
echte Flexiquote, indem die Unternehmen bei den von ihnen selbst
festzulegenden Zielgrößen in ihrer Gestaltung frei bleiben. Eine
starre Orientierung an einer 30 Prozent-Marke wurde aus dem
Gesetzentwurf gestrichen. Die Einführung einer starren Quote durch
die Hintertür haben wir damit erfolgreich verhindert. Auch bleibt das
Unterschreiten der Zielgrößen möglich für Unternehmen, die bereits
eine Geschlechterquote von 30 Prozent oder mehr erreicht haben.
Unternehmen mit einem Frauenanteil von mehr als 30 Prozent dürfen den
erreichten Anteil somit künftig auch unterschreiten.
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