Heute hat das Bundeskabinett die Erweiterung des
Arbeitnehmerentsendegesetzes um die Branche „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Stracke:
„Die Union steht für faire Löhne und Arbeitsbedingungen in
Deutschland. Gleichzeitig ist die Tarifautonomie für uns ein hohes
Gut und hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Vor diesem
Hintergrund ist die Aufnahme der Fleischbranche in das
Arbeitnehmerentsendegesetz ein großer Erfolg. Auf dieser Grundlage
kann der zwischen den Tarifpartnern abgeschlossene
Mindestlohntarifvertrag zügig auf alle Arbeitsverhältnisse in der
Branche erstreckt werden, vor allem auch auf aus dem Ausland
entsandte Arbeitnehmer. Missbrauch, wie es ihn in der Branche in der
Vergangenheit gab, schieben wir künftig einen Riegel vor. Der neue
Branchenmindestlohn für die Fleischbranche stärkt die Tarifautonomie
und ist ein Beitrag für einen fairen Wettbewerb innerhalb
Deutschlands und Europas.
Der Mindestlohntarifvertrag in der Fleischbranche war das Ergebnis
eines langwierigen und schwierigen Diskussionsprozesses zwischen
Politik und Tarifpartnern. Das zeigt: Tariflich vereinbarte
Branchenmindestlöhne sind das beste Mittel gegen Lohndumping und
wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz. Die Einbeziehung der
Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz erfolgt im Vorgriff
auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Öffnung auf alle Branchen.
Viele tausend Beschäftige in der Fleischbranche profitieren: Ihr
Mindestlohn beträgt ab 1. Juli 2014 zunächst 7,75 Euro und steigt
stufenweise an auf 8,75 Euro ab dem 1. Dezember 2016.“
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