Heute hat die Bundesregierung den von der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines
RV-Leistungsverbesserungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der
sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Stracke:
„Heute ist ein guter Tag für die Menschen in unserem Land. Mit
ihrem Rentenpaket hat die Bundesregierung das erste wichtige
Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition auf den Weg gebracht.
Zentrale rentenpolitische Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag
werden nun zügig umgesetzt. Das zeigt: Die Koalition funktioniert.
Der Gesetzentwurf trägt deutlich die Handschrift der Union. Der
wichtigste rentenpolitische Fortschritt ist die Einführung der
Mütterrente. Die Mütterrente ist eine klare Anerkennung der
Erziehungsleistung und schließt ein Stück die bestehende
Gerechtigkeitslücke bei der Bewertung von Erziehungszeiten zwischen
älteren und jüngeren Frauen mit Kindern. Die Mütterrente bedeutet für
die Betroffenen bis zu rund 330 Euro mehr Rente pro Jahr. Es ist ein
großer Erfolg, dass wir die Mütterrente durchgesetzt haben. Für uns
gilt: Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, muss im Alter
ausreichend abgesichert sein. Aus diesem Grund sichern wir
erwerbsgeminderte Personen künftig besser ab und schaffen über eine
Modifizierung des sogenannten Reha-Budgets die Voraussetzungen dafür,
dass die Menschen auch im Alter die Belastungen körperlich und
psychisch meistern können. Wer sein Leben lang solidarisch in die
Rentenkasse eingezahlt hat, darf auch im Alter Solidarität erwarten.
Die CSU hat sich schon immer für Menschen stark gemacht, die
besonders lange und körperlich hart gearbeitet haben. Wir stehen
hinter der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Allerdings
muss die Rente auf diejenigen konzentriert werden, die durch ihre
Beitragszahlungen auch wirklich eine besonders lange Bindung zur
gesetzlichen Rentenversicherung hatten. Zudem dürfen keine neuen
Frühverrentungsanreize gesetzt werden, die der Rente mit 67
zuwiderlaufen. Zu diesen Fragen wird es im parlamentarischen
Verfahren noch Diskussionsbedarf geben.“
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