Strafanzeige gegen Kardinal Woelki / Verdacht auf versuchten Prozessbetrug in Schadenersatz-Klage eines Missbrauchsopfers

Strafanzeige gegen Kardinal Woelki / Verdacht auf versuchten Prozessbetrug in Schadenersatz-Klage eines Missbrauchsopfers
 

Im Schadenersatz-Verfahren eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln haben die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ und die Anwälte der Klägerin Strafanzeige gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, und weitere Angehörige der Bistumsleitung wegen versuchten Prozessbetrugs erstattet.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ und der WDR berichten, stützt sich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln auf Dokumente aus der Personalakte des Täters, die das Erzbistum dem Landgericht Köln vorenthalten habe. In der Folge seien Sachverhalte, die für die Frage einer Amtshaftung der Kirche von entscheidender Bedeutung seien, in den Darlegungen der Bistumsanwälte verschleiert oder verfälschend dargestellt worden. Woelki ist nach Ansicht der Anzeige-Erstatter nicht nur als Letztverantwortlicher mit der Prozessführung vertraut. Alles spreche dafür, dass er „in alle Details eingebunden“ war.

Konkret geht es um die Klage der früheren Pflegetochter des als Serientäter verurteilten ehemaligen Priesters U. Die heute 58 Jahre alte Frau war von dem Geistlichen als Zwölfjährige in Pflege genommen und in den Folgejahren aufs Schwerste missbraucht worden. Für die Übernahme des Sorgerechts durch den Geistlichen U. bedurfte es einer Sondergenehmigung des damaligen Kölner Erzbischofs, Kardinal Joseph Höffner.

Das Erzbistum bestreitet die Amtshaftung mit dem Argument, U. habe die Missbrauchstaten nicht in Ausübung seines Amtes begangen, sondern als Privatperson in seiner Freizeit. Die Klägerin und ihre Anwälte argumentieren mit dem katholischen Amtsverständnis, wonach ein Priester „immer im Dienst“ ist. Mit der Zustimmung zur Übernahme des Sorgerechts habe das Erzbistum die Kinder in den seelsorglichen Verantwortungsbereich der Kirche hineingenommen.

Die Dokumente, die nun zur Anzeige gegen Woelki führten, enthalten unter anderem ausführliche Erörterungen der damaligen Bistumsleitung zur Verantwortung für das Wohl der beiden Pflegekinder. Außerdem wird die Zustimmung des Bistums zur Übernahme des Sorgerechts an strenge Vorgaben geknüpft, wie die Beschäftigung einer Haushälterin. Durchgesetzt oder kontrolliert wurde diese Auflage allerdings nie.

In dem Verfahren hat das Landgericht Köln für den 1. Juli eine Entscheidung angekündigt.

Aktenzeichen des Zivilprozesses: 5 O 220/23

www.ksta.de/1050069

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