Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur Aenderung der Abgabenordnung erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Aenderung der Abgabenordnung (AO) fordert die SPD-Bundestagsfraktion, die Straffreiheit bei Selbstanzeige einer vorsaetzlich begangenen Steuerhinterziehung abzuschaffen. Die Rechtsaenderung soll erst zum Jahresbeginn
2011 in Kraft treten, um Taetern eine letzte Frist fuer eine straffreie Rueckkehr zur Steuerehrlichkeit einzuraeumen.
Die Zahl der Selbstanzeigen nach Paragraph 371 AO in Folge der den Finanz- und Strafverfolgungsbehoerden von Dritten angebotenen Informationen ueber moegliche Steuerhinterzieher ist mittlerweile auf mehr als 16.000 gestiegen. Zwar ist die heimliche Freude der Finanzminister von Bund und Laendern ueber die unerwarteten Mehreinnahmen gerade bei der jetzigen Haushaltslage nachvollziehbar. Tatsache aber bleibt, dass sie auf die ihnen zustehenden Steuern Jahre, mitunter sogar Jahrzehnte warten mussten.
Die juengste Welle von Selbstanzeigen ist weder Ausdruck einer geaenderten Mentalitaet der deutschen Steuerpflichtigen noch ein Beleg fuer die Wirksamkeit des Paragraphen 371 AO. Sie ist vielmehr das Ergebnis eines gesetzlichen Fehlanreizes. In der steuerlichen Praxis ist es zur wesentlichen Praemisse von Steuerhinterziehung geworden, dass der Staat bei nachtraeglicher Steuerentrichtung auf eine Bestrafung verzichtet. Diese Entwicklung stoesst selbst bei Vertretern von CDU/CSU und FDP auf Ablehnung.
Peer Steinbrueck hat mit der deutsch-franzoesischen Initiative im Herbst 2008 den internationalen Paradigmenwechsel im Umgang mit den Steueroasen in aller Welt eingeleitet. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist nachdruecklich aufgefordert, seine Anstrengungen zur Bekaempfung der Steuerkriminalitaet auf nationaler, europaeischer und internationaler Ebene entschlossen fortzusetzen. Mit jeder weiteren Verbesserung der Ermittlungsmoeglichkeiten der deutschen Finanzbehoerden im In- und Ausland steigen die Chancen, Steuerstraftaten aufzuklaeren und die Taeter zu ueberfuehren. Zugleich stellt sich immer draengender die Frage, mit welcher Berechtigung der deutsche Gesetzgeber am Paragraphen 371 AO festhaelt.
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