Zur anhaltenden Diskussion über den Zuzug von
Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern erklärt der arbeitsmarktpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max
Straubinger:
Die Diskussion über den Zuzug ausländischer Fachkräfte sind meines
Erachtens völlig unnötig. Der deutsche Arbeitsmarkt steht
zuzugswilligen Fachkräften aus dem Ausland offen. Ausländische
Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit einem nachgewiesenen Jahresgehalt
von 63.000 Euro können ohne Vorbehaltsprüfung in Deutschland eine
entsprechende Arbeitsstelle annehmen, genießen dauerhaftes
Aufenthaltsrecht und können Familie nach Deutschland holen.
Die immer wieder geforderte Absenkung der Gehaltsgrenze um ohne
eine Vorbehaltsprüfung in den deutschen Arbeitsmarkt zu kommen ist
unnötig, da die Arbeitsämter diese Prüfung in rund vier Wochen
abschließen und der ausländische Facharbeiter mit einem niedrigeren
Jahresgehalt als 63.000 Euro dann ebenso einer Arbeit in Deutschland
nachgehen kann. Eine Wartezeit von vier Wochen kann bei Bedarf sowohl
dem Unternehmen als auch dem ausländischen Arbeitnehmer zugemutet
werden.
Zudem tritt ab dem 1.Mai 2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit für
die osteuropäischen Beitrittsländer in Kraft, weshalb dann mit einem
verstärkten Zuzug von Facharbeiterkräften zu rechnen ist.
Bei aller Diskussionen um den Zuzug ausländischer Facharbeitnehmer
dürfen jedoch die rund drei Millionen Arbeitslosen in Deutschland
nicht vergessen werden: Diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren muss
oberstes Ziel sein. Deshalb sind die deutschen Unternehmen
aufgefordert, Arbeitnehmern Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Die
Diskussion selbst führt ansonsten dazu, dass alle Arbeitslosen in
unserem Land pauschal als arbeitsunwillig abgestempelt werden und
durch den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer auf das Abstellgleis
geraten. Ferner darf der Zuzug von ausländischen Facharbeitskräften
nicht zu Lohndumping führen.
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