Straubinger: Betriebe in Flutregionen werden entlastet

Heute hat das Bundeskabinett das Sonderprogramm zur
„Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit im
Zusammenhang mit Hochwasserschäden aus dem Sommer 2013″ beschlossen.
Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

„Die Betriebe in Flutregionen werden entlastet. Das Kabinett hat
heute ein Sofortprogramm im Umfang von insgesamt 15 Millionen Euro
auf den Weg gebracht. Mit dem Programm unterstützen wir schnell und
wirksam Betriebe, die unmittelbar von hochwasserbedingten
Arbeitsausfällen betroffen sind. Wir entlasten die Betriebe
vollständig von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für ihre
Beschäftigten in Kurzarbeit und schaffen die Voraussetzungen dafür,
dass sie ihre Arbeitnehmer wegen der Hochwasserkatastrophe und der
daraus resultierenden angespannten wirtschaftlichen Situation nicht
entlassen müssen. Das Programm reiht sich ein in den nationalen
Aufbaufonds zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe, auf die sich
Bund und Länder bereits verständigt haben. Mit der Übernahme der
Sozialversicherungsbeiträge schaffen wir mit sofortiger Wirkung für
die vom Hochwasser unmittelbar betroffenen Betriebe eine weitere
wichtige finanzielle Erleichterung über die gesetzlichen Regelungen
zur Kurzarbeit hinaus. Die vollständige Übernahme der Beiträge
erfolgt für längstens drei Monate im Zeitraum von Juni bis Dezember
2013. Der Arbeitsausfall muss bei der Agentur für Arbeit am Sitz des
Betriebes schriftlich angezeigt werden. Die Leistungen werden von dem
Monat an erstattet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei
der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Das beweist: Die
Bundesregierung handelt unverzüglich, unbürokratisch und mit
sozialpolitischem Augenmaß.“

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