Straubinger: Keine Fürsorgeleistungen für Blaumacher

Zur Diskussion über die verstärkten Kontrollen der
Jobcenter bei Krankmeldungen von Beziehern von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt der arbeitsmarktpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max
Straubinger:

„Wir stehen zum Prinzip des Forderns und Förderns in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wer vom Geld der Steuerzahler in
einer Notsituation unterstützt wird, muss auch mithelfen, die eigene
Situation zu verbessern. Das Einfordern von eigenen Anstrengungen
zählt zu den Grundprinzipien bedarfsabhängiger und am Fürsorgeprinzip
orientierter Sozialleistungen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich
ausdrücklich die zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Kommunen
und den gesetzlichen Krankenkassen getroffene Vereinbarung, wonach
bei einer Häufung von Kurzerkrankungen die Jobcenter künftig den
Medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten haben. Die
Empörung von Linken und Grünen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es
geht nicht um Misstrauen und Schnüffelei, sondern um Kontrolle bei
begründetem Verdacht.

Es gibt keine Fürsorgeleistungen ohne Gegenleistung. Wir wollen
keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für
Blaumacher. Der Arbeitsmarkt in Deutschland befindet sich zurzeit in
einer hervorragenden Verfassung, es gibt mehr als 440.000 offene
Stellen. Vor diesem Hintergrund habe ich kein Verständnis dafür, wenn
sich gesunde und erwerbsfähige Menschen auf Kosten der Steuer- und
Beitragszahler auf die faule Haut legen. Umgekehrt gilt
selbstverständlich auch: Wer krank ist, ist nicht erwerbsfähig und
steht dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung. Um hier die Spreu
vom Weizen zu trennen, waren Kontrollen in der Vergangenheit richtig.
Und Kontrollen sind auch künftig unverzichtbar. Das sind wir den
rechtschaffenden und ehrlichen Menschen und Steuerzahlern in unserem
Land schuldig.“

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