Dennoch ist das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs vom Dienstag rückwärtsgewandt. Es soll die
Arbeitnehmerrechte stärken, doch es erschwert zugleich die Art von
Flexibilität, die Beschäftigte zu schätzen wissen. Jede Aktion, die
der Firma in irgendeiner Weise nutzt, und sei es nur, man notiert
sich einen Gedanken oder wirft einen Blick in das Mail-Fach im
Smartphone, müsste als Arbeitszeit vermerkt werden. Theoretisch
zumindest. Das demotiviert Mitarbeiter und kann das
Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Belegschaft beschädigen. Nicht
zuletzt führt das Urteil zu erheblicher Bürokratie, von der
Unternehmen eigentlich entlastet werden sollen.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g@straubinger-tagblatt.de
Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell