Wer befürchtet, die Anbieter würden nun aus
lauter Furcht vor Sanktionen lieber zu viel als zu wenig sperren
(wofür keine der großen Plattformen bisher bekannt ist), sollte die
neue Wirklichkeit beobachten. Denn übertriebene Kontrollen sind
untersagt. Und wer miserabel arbeitende Uploadfilter beklagt, kann
sich beschweren – aber nicht beim Europäischen Parlament. Das ist
zwar für das Urheberrecht verantwortlich, aber nicht für
fehleranfällige Uploadfilter. Dieser Schritt zu einem neuen
Leistungsschutzrecht war wichtig, weil er das Primat der Politik über
die Regeln im Internet wiederhergestellt und den Konzernen entrissen
hat.
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Straubinger Tagblatt
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Dr. Gerald Schneider
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