Die NPD bleibt erlaubt. Diese Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts ist bedauerlich, in der Sache aber
folgerichtig. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gab der
rechtsradikalen Partei nicht etwa einen demokratischen Persilschein.
Im Gegenteil. Die Partei ist im Kern verfassungsfeindlich. Allein,
sie ist zu schwach, um ihre Ziele auch umsetzen zu können. Die Hürden
für ein Parteiverbot liegen hoch und die Karlsruher Richter haben zum
ersten Mal seit mehr als 60 Jahren die Grenzen dafür neu ausgelotet.
Das ist zu begrüßen. Die NPD ist eine „sterbende Partei“, sagte der
damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) bereits vor
Jahren. Sie ist inzwischen praktisch bedeutungslos und daher gar
nicht in der Lage, den demokratischen Rechtsstaat überhaupt in
Bedrängnis zu bringen. Die Aktivitäten einer solchen politischen
Gruppierung muss ein Land eben aushalten und im Zweifel mit der
Polizei die Umtriebe der Rechtsradikalen in die Schranken weisen.
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