Ein „gebrauchtes“ Haus, das vergleichsweise
wenig kostet, nicht allzu attraktiv gelegen ist, aber wie im
ländlichen Raum üblich mehr als 120 Quadratmeter Wohnfläche hat, wäre
dann gar nicht förderfähig. Für einen luxuriös ausgestatteten, teuren
Neubau in städtischer Toplage gäbe es dagegen Baukindergeld in voller
Höhe, solange er nur einen halben Quadratmeter unter der
Flächenobergrenze liegt. Richtig durchdacht ist das alles nicht.
Bewohner strukturschwacher Gegenden hätten das Nachsehen.
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