Grundsätzlich gilt: Wenn sich Bürger auf der
Straße bedroht fühlen, weil andere ihnen ihr Wertesystem aufzwingen
wollen, gibt es nichts zu beschönigen. Dann hört der Spaß auf. Die
Islamisten, ob sie nun als „Polizisten“ daherkommen oder in den
Innenstädten missionieren wollen, stellen den Staat vor
Herausforderungen. Das BGH-Urteil zeigt jedoch, dass er Provokateuren
durchaus beikommen kann. Wer unverhohlen für extremistische Ziele
wirbt, dem muss Einhalt geboten werden.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g@straubinger-tagblatt.de
Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell