Immer wieder sind die Renditen geschrumpft,
viele Zusagen können die Unternehmen nicht einhalten. Die
Bundesregierung ist ihnen zur Seite gesprungen und hat die
Verbraucher mit der Senkung des Garantiezinses und Änderungen bei den
Bewertungsreserven ein Stück weit enteignet. Das war ärgerlich und
unfair, aber rechtens, hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch
festgestellt. Dass die Versicherer „nachprüfbar“ belegen müssen, dass
sie ohne die Kürzungen nicht in der Lage sind, ihre Garantiezinsen
sicherzustellen, ist für die geschröpften Kunden ein schwacher Trost.
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