Bundesrat stimmt dem vom Bundestag verabschiedeten
Gesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur
Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete
Ausländer zugestimmt. Hierzu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, und der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan
Mayer:
Thomas Strobl: „Nach dem Grundgesetz genießen politisch Verfolgte
Asyl. Damit dieses Recht zum Beispiel den Flüchtlingen aus Syrien und
dem Nordirak zugutekommt, entwickeln wir unser Asylsystem weiter.
Unser Asylsystem muss den politisch Verfolgten schnell eine sichere
Zuflucht gewähren; es darf aber auch Menschen, die nicht verfolgt
sind, keine falschen Hoffnungen machen.
In diesem Jahr sind bisher mehr Asylbewerber aus Serbien,
Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gekommen als aus Syrien. Das
verstehen viele Menschen in Deutschland nicht. Mit dem heute
beschlossenen Gesetz wird das Asylverfahren für Bewerber vom Balkan
beschleunigt.
Wir werden aber weitere Schritte benötigen, damit abgelehnte
Bewerber zügig in ihre Heimatländer zurückkehren. Dazu gehören
weitere Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um die
Asylanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aber auch die
Länder und Kommunen sind gefordert, ihren Beitrag zu einem effektiven
Asylsystem zu leisten.
Stephan Mayer: „Die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz,
das die Westbalkanstaaten Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und
Herzegowina zu sicheren Herkunftsstaaten im Asylverfahren erklärt,
stärkt das Asylrecht in Deutschland. Die hohe Akzeptanz in der
Bevölkerung für tatsächlich Verfolgte kann nur erhalten bleiben, wenn
Asylmissbrauch verhindert wird. Auch bei zu erwartenden 200.000
Asylbewerbern für dieses Jahr muss die Funktionsfähigkeit des
Asylsystem im Interesse der wirklich Verfolgten erhalten bleiben.
Diejenigen, die aus dem EU-Beitrittskandidat Serbien kommen und
keinerlei Aussicht auf eine Anerkennung im Asylverfahren haben,
können nicht genauso behandelt werden wie Bürgerkriegsflüchtlinge aus
Syrien. Bei syrischen Flüchtlingen liegt die Schutzquote bei fast 100
Prozent, bei den Westbalkanländern unter 0,3 Prozent.
Unser Ziel muss es bleiben, den wirklich Schutzbedürftigen schnell
und effektiv zu helfen. Dazu ist uns heute ein wichtiger Schritt
gelungen.“
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