Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Gebührenrecht zugestimmt und damit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren endgültig abgeschlossen. Die umfangreiche Strukturreform, die das gesamte Gebührenrechts des Bundes modernisieren, vereinheitlichen und bereinigen soll, kann in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit herbeizuführen und Bürokratie abzubauen.
Zu diesem Zwecke hatte der Vermittlungsausschuss auf Wunsch des Bundesrates eine weitere Vereinfachung vorgeschlagen: im Luftverkehrsrecht, das die Länder in Auftragsverwaltung für den Bund wahrnehmen, bleibt es auch in Zukunft bei einer bundeseinheitlichen Regelung.
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