In den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) wird gefordert, dass Module mindestens einen Umfang von 5 Credits aufweisen sollen.
Bündelungen von miteinander verbundenen Inhalten in größere Einheiten werden grundsätzlich befürwortet. Gleichwohl gibt es eine ganze Reihe von Veranstaltungen, die kleinere Module erfordern.
So rechtfertigt das angestrebte Lernergebnis (learning outcome) häufig nicht den mit großen Modulen erforderlichen Arbeitsaufwand (workload).
Spezialaspekte beleuchtende Veranstaltungen, die häufig mit innovativen Lehr- und Lernformen verbunden sind, Blockveranstaltungen, die einen Einstieg in bestimmte Themenkreise bieten, Kurse, die im Rahmen der in deutschen oder europäischen Netzwerken stattfindenden Sommerschulen angeboten werden, etliche Angebote aus dem überfachlichen Bereich und viele andere Formate und Inhalte erfordern nicht den über 5 Credits gegebenen Mindestzeitaufwand und sind daher in starre, große Module nicht sinnvoll zu integrieren.
Zu große Module behindern ferner die wechselseitige Anerkennung der im Ausland oder an anderen Universitäten eingebrachten Studienleistungen und damit die Mobilität der Studierenden.
In den Ingenieurwissenschaften und der Informatik stellt eine Festschreibung von Modulmindestgrößen eine völlig unsinnige Einschränkung der Curriculumgestaltung, der Lehrformate, des interdisziplinären Austausches und damit auch der studentischen Gestaltungsmöglichkeiten für individuelle Studienabläufe dar.
Die Fakultätentage und Fachbereichstage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik, sowie der Ständige Ausschuss der Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz lehnen daher Vorgaben zu Modulmindestgrößen ab.