Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu EC-Ersatzkarte bei Verlust ohne Gebühr

Es würde verwundern, sollten die Banken nicht
schon bald juristisch einwandfreie Regelungen treffen, um sich die
von ihnen nicht als Nebenpflicht, sondern als Sonderleistung
eingestufte Ersatzkartenausstellung doch bezahlen lassen zu können.
Zumal sich der BGH mit keinem Wort zur Höhe einer möglichen Gebühr
geäußert hat. Das Urteil ist gesprochen. Das Ringen zwischen Kunde
und Bank aber dürfte damit nicht zu Ende sein.

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