Der Vorwurf, Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen
Fitschen und vier frühere Spitzenmanager des Instituts hätten im
Verfahren um Kirch ihre Aussagen aufeinander abgestimmt, um die Bank
vor Schadenersatzforderungen zu bewahren, ließ sich nicht erhärten.
In einem solchen Fall greift am Ende die Unschuldsvermutung des
Rechtsstaats. Das gilt auch für die Ankläger, die alles getan haben,
eine Schuld nachzuweisen, aber keinen einzigen Belastungszeugen
aufbieten konnten. So richtig es ist, allen Hinweisen nachzugehen –
am Ende zogen die Ankläger ein Verfahren in die Länge, das längst
verloren war.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de