Wer mehrmals wählt, wählt „unbefugt“. Das ist
keine Bagatelle, sondern fällt unter das Strafrecht. Di Lorenzo
wusste das nach eigenem Bekunden nicht. Dafür spricht, dass sich der
prominente Doppelstaatler am Sonntagabend vor einem
Millionen-Fernsehpublikum als Doppelwähler selbst outete. Wenn es
aber kein Vorsatz war, dann war es grenzenlos naiv. Man muss nicht,
wie di Lorenzo, Politik studiert haben und regelmäßig mit Helmut
Schmidt über die Weltpolitik sinnieren, um zu ahnen, dass es in der
Europäischen Union kein Zweiklassenwahlrecht gibt – ein doppeltes für
EU-Bürger mit zwei Pässen und ein einfaches für den Rest.
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