Diesen Angriff Erdogans abzuwehren ist Aufgabe
des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des
Bundesnachrichtendienstes und des Generalbundesanwalts. Spätestens
seit die Bundesbehörden am 12. April 2017 über die Ermittlungen in
den Bundesländern informiert wurden. Doch sie halten sich auffallend
zurück. Das wirft Fragen nach den Gründen für diese Zurückhaltung
auf. Dieses „Warum?“ muss die Bundesregierung beantworten. Und sie
muss aktiv werden. Nach allen Erfahrungen der vergangenen Monate
muss sie dem in seiner eigenen Realität lebenden Mann am Bosporus
sehr deutlich machen, dass er eine Grenze überschritten hat.
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