Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Urteil Ehegattensplitting

Wer gleiche Pflichten hat, dem dürfen gleiche
Rechte nicht verwehrt werden. So einfach wie einleuchtend begründet
das Bundesverfassungsgericht, warum das Ehegattensplitting auch für
eingetragene Lebenspartner zu gelten hat. In Sachen Gleichbehandlung
ist das Urteil ein weiterer Meilenstein. Nun fehlt nur noch das
gemeinschaftliche Adoptionsrecht – und die Homo-Ehe wäre der Ehe
zwischen Mann und Frau vollends gleichgestellt. Ob sich dagegen
nicht doch noch erheblicher Widerspruch regen würde, kann heute
niemand sagen.

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