Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass
bereits in der Anklageschrift nur noch wenig von den ursprünglichen
Vorwürfen übrig bleibt. Im Fall früherer Landesbank-Vorstände ließen
die Ankläger nach jahrelangen Ermittlungen den Hauptvorwurf der
schweren Untreue fallen und beschränken sich auf kleinteilige
Kritikpunkte an der Bilanz. Auch bei Wiedeking schaffte es nur ein
Bruchteil der Verdachtsmomente in die Anklageschrift. Die jahrelange
Ungewissheit ist für Topmanager jedoch ebenso belastend, wie sie es
für Normalbürger wäre, würden deren Verfahren ebenso lange dauern.
Diese Belastungen sind der Preis des Rechtsstaats, doch bezahlen
müssen ihn Betroffene, deren Schuld ja gar nicht erwiesen ist
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