Das Gericht ist nicht zu beneiden. Die erste
Einlassung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat den Münchener
NSU-Prozess um eine Posse, aber nicht um Erkenntnisse ergänzt.
Leider steht damit fest: Die Faktenbasis bleibt schmal, auf der das
Gericht wird entscheiden müssen. Umso bedeutender wird damit die
Arbeit der parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschüsse – nicht
zuletzt in Baden-Württemberg. Es wäre erschütternd für die
Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats, sollten statt Antworten nur
Leerstellen bleiben.
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