Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Familiennachzug für Schutzbedürftige

Dass Menschen, die von Bürgerkriegen geflohen
sind und bei uns Schutz gefunden haben, nächste Familienangehörige
nachholen dürfen, ist ein humanitärer Akt, über dessen Sinn und
Berechtigung man nicht neu debattieren muss. Es geht um Menschen, die
seit Langem von Ehepartner und/oder Kindern getrennt waren. Vorrangig
behandelt werden Fälle, in denen ernsthafte Erkrankungen vorliegen
oder Gefahren für Leib und Leben bestehen. Für die selbst ernannten
Beschützer des christlichen Abendlandes sollten das hinreichend gute
Gründe für die Aufnahme sein. Eher wäre da eine Debatte darüber
angebracht, dass die 1000-Visa-Grenze eine willkürlich gegriffene
Zahl ist.

Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de

Original-Content von: Stuttgarter Nachrichten, übermittelt durch news aktuell