Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Gesetz gegen Hass im Internet

Bei Twitter und Facebook müssen überforderte und
juristisch allenfalls angelernte Mitarbeiter nun zum Teil innerhalb
von Sekunden entscheiden, ob ein veröffentlichter Beitrag strafbar
ist oder nicht. Damit geht der Schutz eines der wichtigsten
Grundrechte der Bundesrepublik in private Hände über. „Eine Zensur
findet nicht statt“, heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Seit
Anfang des Jahres gilt nun wieder: Eine Zensur findet statt.
Angeblich fühlen sich autoritäre Staaten wie Russland durch das
deutsche Gesetz ermuntert, ähnliche Schritte zu unternehmen. Es
würde einen nicht wundern.

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