Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz

Die juristische Debatte, ob das jetzt
beschlossene Tarifeinheitsgesetz verfassungsfest ist, muss in
Karlsruhe geklärt werden. Auf der Sachebene ist die Entscheidung
einfacher: Das Gesetz ist ausgesprochen sinnvoll, denn es schreibt
den alten Grundsatz „Ein Betrieb, eine Gewerkschaft“ wieder fest.
Wenn kleine Spartengewerkschaften um mehr Lohn und Einfluss streiken,
bestreiken sie nicht nur ihren Arbeitgeber sondern auch ihre
Kollegen im selben Betrieb. Das neue Gesetz kann den
Betriebsfrieden auf eine bessere Grundlage stellen. Ja, die großen
DGB-Gewerkschaften profitieren. Aber gerade diese haben in der
Vergangenheit Arbeitnehmerinteressen und Augenmaß miteinander
verbunden. Einheit macht stark – beide Tarifpartner.

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