Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden,
dass die massenhafte Tötung männlicher Eintagsküken nicht mehr mit
dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Dem kann man nur zustimmen.
Inzwischen gibt es die Möglichkeit, das Geschlecht bereits im
befruchteten Ei festzustellen und Eier mit männlichen Embryonen
gleich auszusortieren. Dass sich die Richter nicht zu einem
sofortigen Verbot durchgerungen haben, mag Tierschützer empören. Doch
bestehende Produktionsabläufe lassen sich nicht von einem Tag auf den
anderen ändern. Betriebe brauchen Übergangsfristen, die ihnen
erlauben, sich umzustellen. Im konkreten Fall müssen sie in Geräte
investieren, die hinreichend genau zwischen Eiern mit weiblichen und
männlichen Embryonen unterscheiden.
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