Eine einfache Weitergabe amtlicher, also
zwangsläufig erhobener persönlicher Daten zu privatwirtschaftlichen
Zwecken darf vom Gesetzgeber nicht zum Geschäftsmodell erhoben
werden. Erst recht nicht ohne eine eingeholte, unverklausulierte
Zustimmung der Betroffenen. Denn der freie Markt stößt bei sensiblen
Daten an seine Grenzen. Das verlockende Daten-Öl ist zu schmierig, um
sich daran auf Dauer nicht die Hände schmutzig zu machen. Gut,
dass eine wie Stadt Stuttgart da nicht mitmischen will.
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