Ein Staat, dessen erster Verfassungsartikel die
Unantastbarkeit menschlicher Würde festschreibt, muss entsprechend
handeln. Auch im Umgang mit ungebetenen, gar mit kriminellen
Zuwanderern. Die Fakten sehen so aus: Die genannten Länder sind
keineswegs frei von Schwächen in ihrer Menschenrechtspolitik. Aber
selbst kritische und seriöse Wächter wie Amnesty International oder
Human Rights Watch führen keine Nachweise darüber, dass
Menschenrechtsverletzungen in großer Zahl vorkommen oder gar Merkmale
des Systems in diesen Ländern sind. Das gilt es zu respektieren.
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