Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Idee einer Moschee-Steuer:

Moschee-Verbände sind anders als die
christlichen Kirchen keine Körperschaften des öffentlichen
Rechts und erfüllen die Anforderungen des Religionsverfassungsrechts
bis auf weiteres nicht. Abseits dieser Hürde stellen sich auch
andere Fragen. Wie halten es Muslime, die mit ihrer Steuer religiöse
Aktivitäten gar nicht unterstützen wollen? Anders als Katholiken und
Protestanten müssten sie sich rein steuerlich von ihrer Religion
distanzieren können. Einen Austritt sieht der Islam nämlich nicht
vor. Auch die Frage, für was der Staat die Steuer für die in ihrer
Intensität und nationalen Verwurzelung unterschiedlichen Verbände
verwenden und verteilen soll, harrt einer von allen Seiten bis ins
Letzte durchdachten Regelung. Müsste der Staat wie bei den
christlichen Kirchen dann nicht auch Kindergärten und Krankenhäuser
in muslimischer Trägerschaft unterstützen, von koran-orientierten
Schulen ganz zu schweigen?

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