Genau darum aber geht es: um die rechtliche
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Menschen. Nicht um
moralische Ansprüche. Schon gar nicht um eine „Liebe erster und
zweiter Klasse“, wie Baden-Württembergs SPD-Chef Nils Schmidt
romantisiert. Und das ist auch gut so. Denn die politischen
Entscheidungen, gleich wie sie ausfallen, müssen verfassungsrechtlich
auf festem Boden stehen. Und da wird der Spielraum für eine weitere
Ausgrenzung homosexueller Paare immer kleiner. Ob es einem nun in das
feste, auch viele Vorteile bietende Weltbild von heterosexuellem
Zusammensein und Vater-Mutter-Kind-Familie passt oder nicht.
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