Die angespannte Belegungssituation in den
Gefängnissen im Land deutet bereits darauf hin, dass Staatsanwälte
und Richter resolut(er) durchgreifen und Verdächtige ohne deutschen
Pass auch bei kleineren Delikten wegen Fluchtgefahr in
Untersuchungshaft stecken. Gut so. Denn es darf nicht angehen, dass
Menschen, die in Deutschland offiziell Sicherheit und Schutz suchen,
Straftaten begehen und den öffentlichen Raum unsicher machen. Wer
seine Mitmenschen in Angst versetzt, muss die Härte des Gesetzes
spüren – und, sofern möglich, nach einer Verurteilung konsequent
abgeschoben werden. Das ist sicher auch im Sinne der vielen
anständigen Flüchtlinge.
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