Tankstellen sind längst mehr als nur
Tankstellen. Viele sind Mini-Supermärkte. Das mag man bedauern – zu
ändern ist das allenfalls durch ein individuell anderes
Einkaufsverhalten. Wenn die Tankstellenbetreiber nun vors
Bundesverfassungsgericht ziehen, um ihre Geschäfte zu retten, ist das
nicht verwerflich. Denn die Politik greift mit dem nächtlichen
Alkoholverkaufsverbot in die Rechte der Unternehmer ein. Die
Verfassungsrichter werden abwägen zwischen Jugendschutz und
Unternehmerinteresse. Und sie müssen klären, ob die verlängerten
Öffnungszeiten der Gastronomie dazu passen. Das könnte die Tür für
eine erfolgreiche Klage der Tankstellen sein.
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