Die Haltung der Richter des Europäischen
Gerichtshofs passt nur bedingt in die Zeit. In einer globalisierten
Wirtschaft wächst die Notwendigkeit von Flexibilität. In
Großunternehmen ist projektbezogenes Arbeiten mit großen
Arbeitszeitschwankungen längst an der Tagesordnung. Zuweilen sehen
die Tarifparteien auch aus freien Stücken von strikten
Stechuhr-Systemen ab, weil sie echte Vertrauensarbeitszeit im Sinne
beider Seiten für die bessere Lösung halten. Der Gesetzgeber muss dem
Wandel Rechnung tragen. Die Bundesregierung steht nun erst recht
unter Zugzwang, die veralteten Arbeitszeitgesetze in ein modernes
Gewand zu kleiden.
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