Stuttgarter Nachrichten: zum Gesetzentwurf rund um Scheinväter und Kuckuckskinder

Zugegeben, es mag Fallgestaltungen geben, bei
denen die neuen Gesetze keinen Rechtsfrieden vermitteln. Noch viel
wichtiger, als dies zu beklagen, ist es aber, die Fälle zu regeln,
bei denen die bestehenden Gesetze grundsätzlich zu unerwünschten
Ergebnissen führen. Nach deutschem Recht kann im Extremfall auch der
Samenspender dazu verpflichtet werden, Unterhalt zu zahlen – einem
Kind, das er nie gesehen hat und das er nie sehen wollte. Die
Reformen in diesem Rechtsgebiet sind noch lange nicht
abgeschlossen.

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